Regelungen ab Donnerstag, dem 24.02.2022
Sportanlagen (§ 8c der Verordnung):
- drinnen und draußen gilt die 3G-Regelung
- drinnen: FFP2, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen
Schwimmhallen (§ 8c):
- 3G-Regelung
- FFP2, außer beim Sporttreiben/Schwimmen oder im Sitzen
- QR-Code für eine freiwillige Registrierung (§ 6 Nr. 13)
bei (Sport)Veranstaltungen, (betrifft Zuschauer):
- Hygienekonzept (§ 4)
- drinnen und draußen: 2G-Regelung (gilt für alle Zuschauer ab dem 1. Zuschauer!)
- Abstand 1m bei Schachbrett
- drinnen kein Abstand, wenn Maske auch am Sitzplatz und keine Interaktion
- draußen: kein Abstand
- drinnen: FFP2, außer im Sitzen